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Staatsanwaltschaft Gera
parche & partner Aktiengesellschaft: Nachtragsverteilung abgeschlossen – Insolvenzverwalter erhält zusätzliche Vergütung
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parche & partner Aktiengesellschaft: Nachtragsverteilung abgeschlossen – Insolvenzverwalter erhält zusätzliche Vergütung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im bereits seit mehreren Jahren laufenden Insolvenzverfahren der parche & partner Aktiengesellschaft hat das Amtsgericht Düsseldorf die Vergütung für eine durchgeführte Nachtragsverteilung festgesetzt. Mit Beschluss vom 27. Juli 2026 sprach das Gericht dem Insolvenzverwalter eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 595 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 504 IN 186/16 geführt.

Betroffen ist die parche & partner Aktiengesellschaft mit Sitz in der Formerstraße 47, 40878 Ratingen. Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44284 eingetragen. Vorstand war Joachim Oschek. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manfred Schulte aus Düsseldorf bestellt.

Die Gesellschaft war im Bereich Unternehmensberatung, Restrukturierung und Sanierungsberatung tätig. Nach den Handelsregisterangaben und öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen beriet sie Unternehmen insbesondere bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, Restrukturierungsmaßnahmen, Unternehmensentwicklungen sowie organisatorischen und strategischen Projekten. Zu den Kunden gehörten vor allem mittelständische Unternehmen.

Der aktuelle Beschluss betrifft nicht die Eröffnung oder Beendigung des Insolvenzverfahrens, sondern ausschließlich die Vergütung des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit einer sogenannten Nachtragsverteilung. Eine Nachtragsverteilung wird angeordnet, wenn nach Abschluss oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte entdeckt oder realisiert werden, die den Insolvenzgläubigern zustehen.

Grundlage der Entscheidung war eine bereits am 19. August 2021 angeordnete Nachtragsverteilung. Der Insolvenzverwalter verwertete dabei nachträglich Vermögenswerte mit einem Gesamtwert von 5.600 Euro. Für diese Tätigkeit setzte das Amtsgericht eine Vergütung von 500 Euro fest. Hinzu kamen 95 Euro Umsatzsteuer, sodass sich ein Gesamtbetrag von 595 Euro ergibt. Dieser Betrag darf unmittelbar der Insolvenzmasse entnommen werden.

Mit der Vergütungsfestsetzung bestätigt das Gericht, dass die Nachtragsverteilung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und der Insolvenzverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine zusätzlichen Tätigkeiten hat. Solche Entscheidungen sind in langjährigen Insolvenzverfahren nicht ungewöhnlich, wenn Jahre nach der eigentlichen Verfahrensabwicklung noch Vermögenswerte eingezogen oder Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

Für die Gläubiger bedeutet der Beschluss, dass die Kosten der Nachtragsverteilung feststehen. Soweit nach Abzug der festgesetzten Vergütung weitere Erlöse vorhanden sind, können diese entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorschriften an die Insolvenzgläubiger verteilt werden. Der Beschluss selbst betrifft ausschließlich die Höhe der Vergütung und ändert nichts am bereits fortgeschrittenen Stand des Insolvenzverfahrens.

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