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Data Gurus UG (haftungsbeschränkt): Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Data Gurus UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt. Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde der Insolvenzantrag im Verfahren unter dem Aktenzeichen 810 IN 1777/25 D-33- mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Die Gesellschaft war zuletzt unter der Anschrift c/o Shahid Akram, An der Villa Bolle 3A, 12557 Berlin registriert. Als Liquidator war Shahid Akram eingetragen, dessen Aufenthaltsort nach der Insolvenzbekanntmachung unbekannt ist.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nach Auffassung des Gerichts nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet. Für Gläubiger sind mit einer solchen Entscheidung regelmäßig nur geringe Aussichten verbunden, offene Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens noch realisieren zu können. Gleichzeitig gilt eine Abweisung nach § 26 InsO als deutlicher Hinweis auf eine äußerst angespannte wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Die Data Gurus UG (haftungsbeschränkt) war im Bereich der IT- und Datendienstleistungen tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasste insbesondere die Entwicklung digitaler Lösungen, die Verarbeitung und Analyse von Daten sowie Beratungsleistungen rund um Informationstechnologie und Digitalisierung. Dazu gehörten unter anderem die Entwicklung von Softwarelösungen, die Optimierung datenbasierter Geschäftsprozesse sowie die Unterstützung von Unternehmen bei der Nutzung moderner Datenanalyse- und Cloud-Technologien.

Gerade Unternehmen der IT- und Digitalwirtschaft stehen trotz einer anhaltend hohen Nachfrage vor erheblichen Herausforderungen. Hohe Entwicklungskosten, ein intensiver Wettbewerb, steigende Personalkosten sowie der schnelle technologische Wandel erfordern kontinuierliche Investitionen. Für kleinere Gesellschaften kann es schwierig sein, sich dauerhaft am Markt zu behaupten und die notwendige Finanzierung für Wachstum und Innovation sicherzustellen.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main endet das Insolvenzantragsverfahren der Data Gurus UG (haftungsbeschränkt) ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ob die Gesellschaft im Rahmen ihrer bereits eingeleiteten Liquidation vollständig abgewickelt wird oder weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen folgen, bleibt abzuwarten. Die gerichtliche Entscheidung macht jedoch deutlich, dass nach Einschätzung des Gerichts keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden waren, um die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

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