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Neue Fake-Inkasso-Masche: Verbraucher sollten bei „Gusto Inkasso Management“ besonders vorsichtig sein

DanXaw (CC0), Pixabay

Kriminelle versenden derzeit erneut gefälschte Inkassoschreiben, um Verbraucher zur Überweisung angeblich offener Forderungen zu bewegen. Ein aktueller Fall betrifft Schreiben mit der Bezeichnung „Gusto Inkasso Management“, die den Eindruck eines seriösen Inkassounternehmens erwecken sollen. Ziel der Täter ist es, durch hohen Zeitdruck und die Androhung rechtlicher Konsequenzen Zahlungen auf ausländische Bankkonten zu erreichen.

In den bekannt gewordenen Schreiben werden unter anderem folgende Daten verwendet:

  • Absender: Gusto Inkasso Management
  • Anschrift: Furtherstraße 97, 40599 Düsseldorf
  • Zahlungsempfänger: Melablo S.L.
  • IBAN: ES32 6726 8300 1507 2326 2289

Verbraucher sollten keine Überweisung auf dieses Konto vornehmen, solange die Forderung nicht zweifelsfrei geprüft und ihre Berechtigung bestätigt wurde.

Typische Merkmale solcher betrügerischen Inkassoschreiben sind:

  • Forderungen aus angeblichen Gewinnspielen, Lotterien oder Internetverträgen, an die sich Betroffene nicht erinnern können.
  • Sehr kurze Zahlungsfristen und massiver Zeitdruck.
  • Drohungen mit Gerichtsverfahren, Kontopfändungen oder SCHUFA-Einträgen.
  • Zahlungsempfänger im Ausland, obwohl eine deutsche Anschrift verwendet wird.
  • Fehlende oder unvollständige Angaben zum ursprünglichen Gläubiger oder zum angeblich geschlossenen Vertrag.

Besonders auffällig ist in diesem Fall die Kombination einer deutschen Anschrift mit einem spanischen Zahlungsempfänger (Melablo S.L.) und einer spanischen IBAN. Solche Konstellationen kommen bei Betrugsfällen häufig vor und sollten Verbraucher besonders aufmerksam machen. Allein eine deutsche Adresse oder ein professionell gestaltetes Schreiben sind kein Nachweis für die Echtheit einer Forderung.

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte die Forderung zunächst sorgfältig prüfen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Seriöse Inkassounternehmen können jederzeit nachvollziehbar darlegen, auf welchem Vertrag die Forderung beruht und von welchem Gläubiger sie beauftragt wurden.

Sollte bereits Geld überwiesen worden sein, empfiehlt es sich, umgehend die eigene Bank zu kontaktieren. Unter Umständen kann eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden. Zusätzlich sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei erstatten und die zuständige Verbraucherzentrale informieren.

Fazit

Schreiben von „Gusto Inkasso Management“, die Zahlungen an Melablo S.L. mit der IBAN ES32 6726 8300 1507 2326 2289 verlangen, sollten mit größter Vorsicht behandelt werden. Inkassobetrüger arbeiten häufig mit professionell gestalteten Briefen und setzen ihre Opfer gezielt unter Zeitdruck. Wer eine unbekannte Forderung erhält, sollte niemals vorschnell zahlen, sondern zunächst die Echtheit der Forderung und des Inkassounternehmens sorgfältig überprüfen.

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