Für die TI Bau GmbH mit Sitz im Gluckensteinweg 146 in 61350 Bad Homburg vor der Höhe hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 27. Mai 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 61 IN 50/26 erlassen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Frankfurt am Main. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit dürfen Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Mit dieser Maßnahme soll das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert und eine Benachteiligung der Gläubiger verhindert werden.
Die TI Bau GmbH ist im Baugewerbe tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie Bau- und Sanierungsleistungen. Je nach Auftragslage gehören hierzu unter anderem Rohbauarbeiten, Modernisierungen, Umbauten, Renovierungen und schlüsselfertige Bauprojekte für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Darüber hinaus können Bauunternehmen dieser Art Leistungen im Bereich Projektkoordination, Bauleitung und bautechnische Dienstleistungen anbieten.
Die Bauwirtschaft befindet sich seit geraumer Zeit in einer schwierigen Marktphase. Hohe Bau- und Materialkosten, gestiegene Finanzierungskosten sowie eine rückläufige Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien haben die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in der Branche deutlich steigen lassen. Insbesondere mittelständische Bauunternehmen geraten durch verschobene oder stornierte Bauvorhaben, sinkende Margen und Liquiditätsengpässe zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die erste Phase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der TI Bau GmbH prüfen, das vorhandene Vermögen sichern und feststellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einen anderen Fortgang des Verfahrens.