Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website rkr-epsilon.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Die Warnmeldung wurde am 23. Juli 2026 veröffentlicht.
Besonders aufmerksam macht die BaFin auf den Verkauf angeblicher vorbörslicher Aktien, mit denen Verbraucher unaufgefordert kontaktiert und zu Investitionen bewegt werden sollen.
Unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit Anlegern
Nach Angaben der BaFin sprechen die Betreiber potenzielle Anleger direkt an und werben für den Erwerb vermeintlich aussichtsreicher vorbörslicher Aktien. Solche Wertpapiere werden häufig mit dem Versprechen hoher Gewinne nach einem späteren Börsengang beworben.
Die Finanzaufsicht warnt jedoch davor, dass gerade Angebote vorbörslicher Aktien häufig von Betrügern genutzt werden, um Anleger zu täuschen und zu Zahlungen zu bewegen.
Identitätsmissbrauch zulasten der RKR Epsilon Limited
Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass kein Zusammenhang zwischen der Website rkr-epsilon.com und der RKR Epsilon Limited mit Sitz auf den Cayman Islands besteht. Nach Einschätzung der Behörde handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, bei dem der Name eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwendet wird, um Seriosität vorzutäuschen.
Der Missbrauch bekannter Firmennamen gehört zu den häufigsten Methoden im Bereich des Anlagebetrugs.
Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbieten möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin.
Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde verfügen die Betreiber von rkr-epsilon.com über eine solche Erlaubnis nicht. Angebote ohne die erforderliche Zulassung unterliegen nicht der staatlichen Finanzaufsicht und bieten Anlegern keinen entsprechenden regulatorischen Schutz.
Besondere Vorsicht bei vorbörslichen Aktien
Die BaFin weist darauf hin, dass insbesondere Angebote vorbörslicher Aktien mit erheblichen Risiken verbunden sein können. Anleger sollten skeptisch werden, wenn:
- sie unaufgefordert telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden,
- außergewöhnlich hohe Renditen in Aussicht gestellt werden,
- Zeitdruck für eine Investitionsentscheidung aufgebaut wird,
- oder der Eindruck vermittelt wird, eine einmalige Gelegenheit nicht verpassen zu dürfen.
Vor jeder Investition empfiehlt die BaFin, die Identität des Anbieters sorgfältig zu prüfen und zu kontrollieren, ob eine Erlaubnis der Finanzaufsicht vorliegt.
Schutz vor Anlagebetrug
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen regelmäßig vor Finanzbetrug im Internet. Kriminelle nutzen zunehmend professionell gestaltete Internetseiten und missbrauchen die Namen seriöser Unternehmen, um Vertrauen zu gewinnen. Verbraucher sollten deshalb keine Anlageentscheidungen allein aufgrund telefonischer Werbung oder vermeintlich exklusiver Angebote treffen.
Fazit
Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin auf die Website rkr-epsilon.com aufmerksam. Nach Einschätzung der Behörde bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an und missbrauchen dabei die Identität der RKR Epsilon Limited. Besonders vor Angeboten angeblicher vorbörslicher Aktien warnt die Finanzaufsicht ausdrücklich. Anleger sollten entsprechende Offerten mit größter Vorsicht behandeln und die Zulassung eines Anbieters stets vor einer Investition überprüfen.
Hier die Bafin-Meldung:
rkr-epsilon(.)com: Bafin warnt vor Angebot vorbörslicher Aktien und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website rkr-epsilon(.)com. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die unbekannten Betreiber dort Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.
23.07.2026
Sie nehmen unaufgefordert Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen u.a. angebliche vorbörsliche Aktien anzubieten. Entgegen der Angaben der unbekannten Betreiber besteht keinerlei Zusammenhang mit der RKR Epsilon Limited, Cayman Islands. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Die Bafin warnt vor Betrug bei Angeboten vorbörslicher Aktien.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz, § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.