Mehr als drei Jahre nach dem erschütternden Gewaltverbrechen nahe Schloss Neuschwanstein beschäftigt der Fall erneut die Gerichte. Der heute 33-jährige US-Amerikaner, der in Deutschland wegen Mordes, versuchten Mordes sowie Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hat Klage gegen einen Ausweisungsbescheid erhoben. Er befürchtet, nach einer möglichen Haftentlassung in die Vereinigten Staaten abgeschoben und dort wegen derselben Tat erneut strafrechtlich verfolgt zu werden. Nach seiner Auffassung könnte ihm in diesem Fall sogar die Todesstrafe drohen.
Die Tat ereignete sich im Juni 2023 in der Nähe der Marienbrücke bei Schloss Neuschwanstein. Der Täter hatte die beiden US-amerikanischen Freundinnen Eva Liu (21) und Kelsey Chang (22) unter dem Vorwand eines besonders schönen Aussichtspunktes von dem stark besuchten Wanderweg weggelockt. Dort griff er zunächst die 21-jährige Eva Liu an, würgte und vergewaltigte sie. Als die 22-jährige Kelsey Chang ihrer Freundin zu Hilfe eilte, stieß der Mann sie einen rund 50 Meter tiefen Abhang hinunter. Sie überlebte den Sturz schwer verletzt. Anschließend setzte der Täter seinen Angriff auf Eva Liu fort und stieß schließlich auch sie den Abhang hinunter. Die 21-Jährige wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, erlag dort jedoch noch am selben Tag ihren Verletzungen.
Das Landgericht Kempten verurteilte den Mann später wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zugleich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit schloss es eine Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch aus. In vergleichbaren Fällen verbringen Verurteilte häufig 20 bis 25 Jahre oder sogar noch länger im Gefängnis, bevor erstmals über eine mögliche Entlassung entschieden wird.
Nach der rechtskräftigen Verurteilung erließ die Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostallgäu einen Ausweisungsbescheid gegen den US-Amerikaner. Gegen diese Entscheidung hat der Verurteilte nun Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. Eine Abschiebung steht derzeit allerdings noch nicht unmittelbar bevor, da er zunächst seine langjährige Freiheitsstrafe in Deutschland verbüßen muss.
Zur Begründung seiner Klage macht der Mann geltend, dass ihm bei einer Rückkehr in die Vereinigten Staaten ein weiteres Strafverfahren drohen könne. Sowohl der Täter als auch die beiden Opfer besitzen die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Nach dem Recht der Vereinigten Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen auch Straftaten verfolgt werden, die außerhalb des Landes begangen wurden. Der Verurteilte befürchtet deshalb, dass ihm dort im schlimmsten Fall sogar die Todesstrafe drohen könnte.
Nach deutschem Recht wäre eine Abschiebung in einen Staat, in dem dem Betroffenen die Todesstrafe droht, jedoch nicht ohne Weiteres zulässig. Die Todesstrafe ist in Deutschland durch Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft. Darüber hinaus verpflichten die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union die deutschen Behörden, niemanden in ein Land abzuschieben oder auszuliefern, wenn dort die konkrete Gefahr besteht, dass die Todesstrafe verhängt oder vollstreckt wird. In einem solchen Fall müssten die Vereinigten Staaten zuvor verbindlich zusichern, dass eine Todesstrafe weder beantragt noch verhängt oder vollstreckt wird.
Ob der Mann überhaupt jemals abgeschoben wird, ist derzeit völlig offen. Aufgrund der lebenslangen Freiheitsstrafe und der vom Gericht festgestellten besonderen Schwere der Schuld dürfte eine mögliche Haftentlassung frühestens in vielen Jahren geprüft werden. Erst danach könnte ein Ausweisungsbescheid überhaupt vollzogen werden. Mit seiner Klage versucht der Verurteilte bereits jetzt zu verhindern, dass der bestehende Bescheid später Grundlage einer Abschiebung in die USA wird. Über die Klage wird das Verwaltungsgericht Augsburg voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.