Für die OMNIS POWER GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 7. Juli 2026 im Verfahren 810 IN 1925/25 O-82- gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schumannstraße 27 in 60325 Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 123765 eingetragen. Geschäftsführer ist Liang Wang.
Nach dem Unternehmensgegenstand war die OMNIS POWER GmbH im Bereich der Energieversorgung und Energietechnik tätig. Das Unternehmen beschäftigte sich insbesondere mit Lösungen rund um erneuerbare Energien, Photovoltaik sowie Energieanlagen und gehörte damit zu den Unternehmen der Energiebranche.
Aus dem Beschluss des Insolvenzgerichts geht hervor, dass zwar ein Insolvenzgrund vorlag, jedoch kein ausreichendes Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Grundlage der Entscheidung war das Gutachten der vom Gericht bestellten Sachverständigen Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg vom 5. Juni 2026.
Mit der Abweisung wurden zugleich die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen beendet. Die am 11. März 2026 verhängte Postsperre wurde aufgehoben. Darüber hinaus ordnete das Gericht gemäß § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung die Eintragung der Gesellschaft in das Schuldnerverzeichnis an. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 500 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass selbst bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, wenn das vorhandene Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen äußerst gering sind.
Gegen den Beschluss können sowohl die Antragstellerin, in diesem Fall das Finanzamt Frankfurt am Main, als auch die OMNIS POWER GmbH innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt am Main einlegen.