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Bergstraße Objektgesellschaft Verwaltungs GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Bergstraße Objektgesellschaft Verwaltungs GmbH mit Firmensitz Osterdeich 18, 28203 Bremen wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Bremen hat den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 1. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 501 IN 7/26 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 31190 HB eingetragen und wird von den Geschäftsführern Dr. Matthias Zimmermann und Lars Röben vertreten.

Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung ist das Gericht in einem solchen Fall verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Damit endet das Insolvenzeröffnungsverfahren, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt wird.

Eine Abweisung mangels Masse zählt zu den gravierendsten insolvenzrechtlichen Entscheidungen. Sie bedeutet regelmäßig, dass zwar wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen, jedoch keine ausreichenden frei verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind, um selbst die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch häufig die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich, da kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Verwertung der Vermögensgegenstände im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt.

Nach dem Unternehmensgegenstand war die Bergstraße Objektgesellschaft Verwaltungs GmbH als Verwaltungs- und Komplementärgesellschaft tätig. Ihre Aufgabe bestand insbesondere darin, die persönliche Haftung und Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften zu übernehmen sowie Beteiligungen an Objektgesellschaften zu halten und zu verwalten. Eigene operative Immobiliengeschäfte standen dabei nicht im Vordergrund. Vielmehr diente die Gesellschaft als organisatorische und rechtliche Steuerungseinheit innerhalb einer Immobilienstruktur.

Derartige Verwaltungsgesellschaften werden häufig gegründet, um als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft zu fungieren. Sie übernehmen die Geschäftsführung, vertreten die jeweilige Objektgesellschaft nach außen und koordinieren kaufmännische sowie organisatorische Aufgaben. Die eigentlichen Immobilien befinden sich dabei regelmäßig im Vermögen der jeweiligen Objektgesellschaften, während die Verwaltungsgesellschaft Leitungs- und Kontrollfunktionen wahrnimmt.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags unter dem Aktenzeichen 501 IN 7/26 ist das Insolvenzeröffnungsverfahren zunächst beendet. Weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen ergeben sich aus der veröffentlichten Entscheidung nicht. Ob zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Insolvenzantrag gestellt oder andere gesellschaftsrechtliche Schritte eingeleitet werden, bleibt abzuwarten.

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