Der Streit um die Pflegebudgets des Ameos Klinikums Halberstadt ist weiterhin nicht abgeschlossen. Entgegen anderslautender Darstellungen handelt es sich dabei nicht um ein Gerichtsverfahren, sondern um ein Schiedsverfahren zwischen dem Krankenhaus und den gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt. Gegenstand ist die Festlegung der Pflegeentgelte für das Jahr 2020.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hat einen entsprechenden Schiedsspruch aus formalen Gründen nicht genehmigt. Nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen bezieht sich diese Entscheidung ausschließlich auf formale Aspekte und stellt den Inhalt des Schiedsspruchs nicht infrage. Die offenen Punkte müssten nun zeitnah geklärt werden, damit eine abschließende Entscheidung getroffen werden könne.
Bis dahin gilt weiterhin der bisherige Pflegeentgeltwert. Nach Auffassung der gesetzlichen Krankenkassen werden dem Ameos Klinikum Halberstadt damit derzeit Pflegekosten vergütet, deren Höhe nach ihrer Ansicht nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Dies sei weder gegenüber den Beitragszahlern noch gegenüber anderen Krankenhäusern im Land vermittelbar, die die gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllen.
Hintergrund ist die Einführung der Pflegebudgets im Jahr 2020. Seither werden die Kosten für die sogenannte „Pflege am Bett“ gesondert vergütet. Voraussetzung dafür ist, dass Krankenhäuser den tatsächlichen Einsatz ihres Pflegepersonals nachvollziehbar dokumentieren. Nur so könne überprüft werden, ob die gesetzlichen Qualitätsvorgaben eingehalten und die Beitragsgelder der gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden, betonen die Krankenkassen.
Nach deren Angaben stellen diese Nachweispflichten keine Besonderheit dar, sondern gelten für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt gleichermaßen. In der Regel könnten die erforderlichen Unterlagen ohne Schwierigkeiten vorgelegt werden.
Für das Jahr 2020 geht es nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen um rund 2,9 Millionen Euro. Da das Verfahren als Musterfall für weitere Abrechnungsjahre sowie andere Ameos-Kliniken angesehen wird, könnte sich die finanzielle Dimension auf einen zweistelligen Millionenbetrag summieren. Eine konkrete Gesamtsumme lasse sich jedoch derzeit nicht beziffern, da die Pflegebudgets jährlich neu verhandelt beziehungsweise – falls erforderlich – durch die Schiedsstelle festgelegt werden.
Mit Ameos konnten die Pflegebudgets seit ihrer Einführung im Jahr 2020 nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen bislang nicht vereinbart werden – eine in Sachsen-Anhalt bislang einmalige Situation.
Die Verhandlungen über die Pflegeentgelte sind damit weiterhin nicht abgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Pflegebudgets steht noch aus.