Dark Mode Light Mode

FMA-LI entzieht Fondsmanager die Zulassung: Ci Fund Services AG darf keine Fonds mehr verwalten

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat bekannt gegeben, dass die Zulassungen der Ci Fund Services AG mit Sitz in Vaduz als Fondsverwaltungsgesellschaft und als Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) erloschen sind. Damit verliert das Unternehmen die rechtliche Grundlage, um die bisher erlaubten Fondsmanagement-Dienstleistungen weiter anzubieten.

Nach Angaben der FMA erfolgte die Entscheidung auf Grundlage eines schriftlichen Verzichts der Gesellschaft auf ihre bestehenden Zulassungen. Die Behörde stellte daraufhin das Erlöschen der Genehmigungen zum 9. Juni 2026 fest.

Konkret betraf die Maßnahme zwei zentrale Zulassungen des Unternehmens. Zum einen die seit Dezember 2011 bestehende Erlaubnis als Verwaltungsgesellschaft nach dem Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG), zum anderen die seit Oktober 2013 bestehende Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) nach dem AIFMG.

Mit dem Wegfall dieser Genehmigungen darf die Ci Fund Services AG künftig keine Tätigkeiten mehr ausüben, die unter die entsprechenden gesetzlichen Regelungen fallen. Dazu zählen insbesondere die Verwaltung, das Risikomanagement sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentfonds und alternativen Investmentstrukturen.

Bedeutende Entwicklung für den Fondsstandort Liechtenstein

Die Ci Fund Services AG gehörte über viele Jahre zu den zugelassenen Fondsdienstleistern am Finanzplatz Liechtenstein. Der Standort hat sich in den vergangenen Jahren als europäisches Zentrum für Fondsstrukturen, Vermögensverwaltung und alternative Investments etabliert. Entsprechend aufmerksam wird jede Veränderung bei zugelassenen Marktteilnehmern verfolgt.

Aus der aktuellen Mitteilung der FMA geht allerdings nicht hervor, ob wirtschaftliche Gründe, strategische Neuausrichtungen oder andere Faktoren hinter dem Verzicht auf die Zulassungen stehen. Die Behörde verweist lediglich auf den freiwilligen Verzicht des Unternehmens.

Was bedeutet das für Anleger?

Für bestehende Anleger bedeutet die Mitteilung zunächst nicht automatisch, dass Fondsvermögen gefährdet wären. In regulierten Fondsstrukturen sind die Vermögenswerte grundsätzlich vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Dennoch können organisatorische Veränderungen notwendig werden, etwa die Übertragung von Verwaltungsmandaten auf andere zugelassene Gesellschaften.

Anleger, die in Fonds investiert sind oder waren, die von der Ci Fund Services AG betreut wurden, sollten daher aufmerksam verfolgen, welche Nachfolgeregelungen getroffen werden und ob ihre jeweiligen Fonds von der Maßnahme betroffen sind.

Strenge Regulierung des Fondssektors

Der Fall zeigt erneut die Bedeutung regulatorischer Zulassungen im europäischen Fondsmarkt. Verwaltungsgesellschaften und AIFM unterliegen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Risikomanagement, Compliance, Anlegerschutz und Kapitalausstattung. Ohne entsprechende Genehmigung dürfen diese Dienstleistungen nicht erbracht werden.

Die FMA macht mit ihrer Bekanntmachung deutlich, dass die Ci Fund Services AG seit dem 9. Juni 2026 nicht mehr berechtigt ist, Tätigkeiten nach dem UCITSG oder dem AIFMG auszuüben. Für den liechtensteinischen Fondsmarkt stellt dies eine weitere Veränderung in einem Umfeld dar, das zunehmend von regulatorischen Anforderungen, Konsolidierungen und strategischen Neuausrichtungen geprägt wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Ahndeich Deichhof GmbH & Co. KG in Liquidation: Anleger müssen auf Abwicklung statt Windparkbetrieb blicken

Next Post

49,99 Euro für den Traumjob – wie eine WhatsApp-Nachricht zur Betrugsfalle wurde