Im Insolvenzverfahren der König + Neurath AG hat das Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 1730/25 K-1-5 die Vergütung sowie die Auslagen des eingesetzten Sachwalters festgesetzt. Der entsprechende Beschluss wurde am 27. Mai 2026 veröffentlicht.
Die König + Neurath AG mit Sitz in Karben zählt zu den traditionsreichen deutschen Herstellern hochwertiger Büroeinrichtungen und Arbeitsplatzsysteme. Das Unternehmen entwickelt und produziert insbesondere Büromöbel, ergonomische Arbeitsplatzlösungen, Konferenzsysteme sowie moderne Einrichtungskonzepte für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Großkunden. Über Jahrzehnte hinweg etablierte sich die Gesellschaft als namhafter Anbieter im Bereich moderner Büro- und Arbeitswelten.
Geführt wird die Aktiengesellschaft von den Vorständen Steffen Bernd Schwerd und Rainer Ragnar Raschke. Eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 72204.
Die nun erfolgte gerichtliche Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Sachwalters stellt einen weiteren formalen Schritt innerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens dar. Der Sachwalter übernimmt in Eigenverwaltungsverfahren eine zentrale Kontroll- und Überwachungsfunktion. Anders als bei einer klassischen Insolvenz bleibt die operative Unternehmensführung dabei grundsätzlich im Amt, während der Sachwalter die wirtschaftlichen Vorgänge überwacht und die Interessen der Gläubiger wahrt.
Die Höhe der festgesetzten Vergütung wurde in der veröffentlichten Bekanntmachung nicht genannt. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Das Verfahren zeigt erneut die schwierige Lage vieler Unternehmen aus der Büro- und Einrichtungsbranche. Veränderungen in der Arbeitswelt, steigende Produktionskosten, rückläufige Investitionen in klassische Büroflächen sowie die Folgen hybrider Arbeitsmodelle setzen zahlreiche Hersteller wirtschaftlich unter Druck.