Die GP Photovoltaik & Handel GmbH steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Landshut hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 411/26 am 29. Mai 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schützen.
Die Gesellschaft mit Sitz in Rottenburg wird durch Geschäftsführer Gerhard Perzl vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter HRB 13321 eingetragen. Bereits der Unternehmensname macht deutlich, dass die GP Photovoltaik & Handel GmbH im Bereich Photovoltaik, Solarenergie und Handel tätig ist. Unternehmen dieser Branche befassen sich typischerweise mit der Planung, dem Vertrieb und der Installation von Solaranlagen sowie mit energietechnischen Dienstleistungen rund um erneuerbare Energien. Hinzu kommen häufig Handelsaktivitäten im Bereich Solarmodule, Wechselrichter, Speichertechnik und energiebezogene Komponenten.
Die Solar- und Photovoltaikbranche erlebt zwar grundsätzlich eine hohe Nachfrage, gleichzeitig stehen viele Unternehmen jedoch unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Ursachen sind unter anderem stark gestiegene Materialkosten, Lieferengpässe, intensiver Wettbewerb sowie hohe Vorfinanzierungsbedarfe bei größeren Projekten. Auch schwankende Förderbedingungen und zunehmender Preisdruck auf dem Markt führen bei zahlreichen Betrieben zu Liquiditätsproblemen.
Mit Beschluss vom 29. Mai 2026 ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hermann Raith aus Dingolfing bestellt.
Zugleich wurde festgelegt, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen und die Kontrolle über finanzielle Mittel des Unternehmens.
Die gerichtlichen Maßnahmen dienen dazu, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft umfassend zu prüfen. Der Insolvenzverwalter soll insbesondere feststellen, ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnen zu können, und ob Chancen auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebes bestehen.
Für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zunächst, dass laufende Geschäftsabläufe unter Aufsicht fortgeführt werden können, während gleichzeitig die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft überprüft werden.
Der Beschluss wurde durch das Amtsgericht Landshut am 29. Mai 2026 veröffentlicht.