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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Aware Heilpraktiker GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen 3614 IN 3429/26

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Aware Heilpraktiker GmbH mit Sitz in der Zionskirchstraße 73 a in 10119 Berlin (c/o Maschinenraum GmbH) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3614 IN 3429/26 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 253105 B eingetragen und wird von Geschäftsführer Henrik Siemers vertreten. Nach Angaben des Gerichts erfolgte die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen am 21.05.2026 um 09:31 Uhr.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt und bereits laufende Maßnahmen einstweilen eingestellt.

Die Aware Heilpraktiker GmbH gehörte zum Umfeld des Berliner Health-Tech-Unternehmens „Aware“. Das Unternehmen war auf digitale Gesundheitsangebote spezialisiert und richtete sich insbesondere an Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie alternative Gesundheitsdienstleister. Ziel war nach außen erkennbar die Entwicklung digitaler Lösungen und Plattformangebote im Gesundheitsbereich. Dazu gehörten unter anderem Verwaltungs-, Kommunikations- und digitale Betreuungsangebote für therapeutische und gesundheitliche Dienstleistungen.

Die Firmenadresse im Berliner Startup- und Innovationsstandort „Maschinenraum“ deutet zudem auf eine enge Einbindung in die Berliner Gründungs- und Digitalwirtschaft hin. Bereits zuvor war mit der Aware Health GmbH ein weiteres Unternehmen aus dem Umfeld in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde vom Gericht umfassend ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen. Gleichzeitig müssen Schuldner der Gesellschaft Zahlungen künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Das Verfahren am Amtsgericht Charlottenburg dient nun der Prüfung, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen und ob Sanierungsmöglichkeiten für das Unternehmen bestehen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
21.05.2026

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