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Staatsanwaltschaft Ellwangen

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Ellwangen

B761 VRs 21 Js 553/​22

Durch das Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd vom 07.02.2024 in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 18.12.2024, rechtskräftig seit dem 28.12.2024, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 27.288,00 EUR gegen die Einziehungsbeteiligte Rita Annemarie Dieterich angeordnet.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Einziehungsbeteiligte war Inhaberin eines Kontos, bei welchem eine Vielzahl von Überweisungen einging, welche zeitnah von der Einziehungsbeteiligten wieder ins Ausland abverfügt wurden.

Geschädigte in diesem Verfahren sind:

Ingrid Schieser mit der IBAN DE58 1605 0000 1102 7196 64 i. H. v. 24.288 Euro

Doris Wolff mit der IBAN DE40 1605 0000 1101 1014 46 i. H. v. 3000 Euro

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen zum Aktenzeichen B761 VRs 21 Js 553/​22 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei (§ 459k Abs.1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

 

 

Hald, Justizoberinspektorin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag beim Bundesanzeiger gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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