Staatsanwaltschaft Ellwangen
B763 VRs 35 Js 20467/20
Durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Langenburg vom 25.11.2020, rechtskräftig seit dem 29.04.2021, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 12.229,22 EUR gegen den Einziehungsbeteiligten Harald Manuel Lange angeordnet.
Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Einziehungsbeteiligte befand sich in der Restschuldbefreiungsphase seines Insolvenzverfahrens mit dem Aktenzeichen IK 68/14 des Amtsgerichts Crailsheim. Er unterließ die Abfuhr der Hälfte des ihm am 30.08.2019 zugeflossenen Erbschaftserlöses in Höhe von 24.458,44 EUR an den Treuhänder Dr. Dietmar Haffa. Es entstand den Gläubigern im Restschuldbefreiungsverfahren ein Schaden in Höhe von 12.229,22 EUR.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen zum Aktenzeichen B763 VRs 35 Js 20467/20 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei (§ 459k Abs.1 StPO).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs.5 StPO).
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.
Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.
Hald, Justizoberinspektorin
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