Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mit Entscheidung vom 07. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Offenlegungspflichten gemäß § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Das Unternehmen hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht.
Rechtsgrundlage für die Verhängung des Ordnungsgeldes ist § 335 HGB.
Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen die Entscheidung keine Beschwerde eingelegt.
Einordnung:
Die fristgerechte Veröffentlichung von Jahresabschlüssen ist ein zentraler Bestandteil der Transparenzpflichten von Unternehmen. Verstöße können nicht nur zu Sanktionen führen, sondern sind auch ein Warnsignal für Anleger hinsichtlich der Informationslage und Unternehmensführung.