Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 07. November 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Grundlage der Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Offenlegungspflichten gemäß § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Das Unternehmen hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht.
Die Verhängung des Ordnungsgeldes stützt sich auf § 335 HGB.
Die ZhongDe Waste Technology AG hat gegen die Entscheidung keine Beschwerde eingelegt.
Einordnung:
Die Offenlegung von Konzernabschlüssen ist für Anleger und Marktteilnehmer von zentraler Bedeutung, um die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beurteilen zu können. Verstöße gegen diese Transparenzpflichten können das Vertrauen in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.