Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, die 7C Solarparken AG hat ihre Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex veröffentlicht. Was steckt grundsätzlich hinter so einer Erklärung?
Rechtsanwalt Reime: Die Entsprechenserklärung ist ein zentrales Instrument der Unternehmensführung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland. Nach § 161 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat offenlegen, ob sie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgen – und wenn nicht, warum. Für Anleger ist das ein wichtiges Transparenzsignal. Es zeigt, wie ernst ein Unternehmen gute Unternehmensführung, Kontrolle und Verantwortlichkeit nimmt.
Interviewer: Die 7C Solarparken AG erklärt, dass sie den Empfehlungen weitgehend folgt, weicht aber in einigen Punkten ab. Ist das problematisch?
Rechtsanwalt Reime: Nicht zwingend. Der Kodex arbeitet nach dem Prinzip „comply or explain“ – also „befolgen oder erklären“. Abweichungen sind ausdrücklich erlaubt, solange sie nachvollziehbar begründet werden. Entscheidend ist die Qualität dieser Begründungen. Anleger sollten genau hinschauen: Sind die Abweichungen sachlich gerechtfertigt oder eher bequem?
Interviewer: Ein Punkt betrifft das fehlende Whistleblowing-System. Wie bewerten Sie das?
Rechtsanwalt Reime: Das ist durchaus kritisch zu sehen. Ein Hinweisgebersystem ist heute ein wichtiger Bestandteil moderner Compliance-Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Anforderungen – etwa durch das Hinweisgeberschutzgesetz – erwarten viele Investoren hier klare Prozesse. Dass stattdessen auf direkte Kommunikation mit dem Aufsichtsrat verwiesen wird, kann funktionieren, ist aber weniger strukturiert und potenziell weniger geschützt für Hinweisgeber.
Interviewer: Auch bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gibt es Abweichungen, etwa bei der Anzahl der Mandate. Ist das ein Risiko?
Rechtsanwalt Reime: Es kann zumindest ein Signal sein. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied sehr viele Mandate innehat, stellt sich die Frage, ob es ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit für jedes einzelne Unternehmen aufbringen kann. Die Gesellschaft argumentiert zwar, dass viele Mandate innerhalb eines Konzernverbunds liegen oder kleinere Unternehmen betreffen – dennoch bleibt es ein Punkt, den Investoren im Auge behalten sollten.
Interviewer: Die Gesellschaft verzichtet außerdem auf mehrere Ausschüsse im Aufsichtsrat. Ist das ungewöhnlich?
Rechtsanwalt Reime: Bei kleineren Unternehmen ist das nicht unüblich. Wenn der Aufsichtsrat nur aus drei Personen besteht, kann die Bildung zusätzlicher Ausschüsse tatsächlich ineffizient sein. Wichtig ist dann aber, dass die Kontrollfunktion trotzdem umfassend wahrgenommen wird. Hier kommt es auf die tatsächliche Arbeit im Gremium an, nicht nur auf die Struktur.
Interviewer: Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Vergütung des Vorstands, insbesondere fehlende aktienbasierte Anreize und Rückforderungsregelungen. Wie bewerten Sie das?
Rechtsanwalt Reime: Das ist aus Anlegersicht ein sensibler Bereich. Aktienbasierte Vergütung soll eigentlich sicherstellen, dass die Interessen von Vorstand und Aktionären stärker übereinstimmen. Wenn darauf verzichtet wird, kann das Fragen zur langfristigen Ausrichtung aufwerfen. Auch das Fehlen sogenannter „Clawback“-Klauseln – also Rückforderungsmöglichkeiten bei Fehlverhalten – wird zunehmend kritisch gesehen, da viele Investoren hier strengere Standards erwarten.
Interviewer: Insgesamt: Was bedeutet diese Erklärung für Anleger?
Rechtsanwalt Reime: Die Erklärung zeigt ein gemischtes Bild. Positiv ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Transparenz und die Auseinandersetzung mit dem Kodex. Gleichzeitig gibt es mehrere Abweichungen in zentralen Bereichen wie Compliance, Vergütung und Kontrolle. Für Anleger bedeutet das: genau hinschauen, bewerten und in die eigene Risikoeinschätzung einbeziehen. Corporate Governance ist kein Selbstzweck – sie kann langfristig erheblichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg und damit auf die Rendite haben.
Interviewer: Ihr Fazit?
Rechtsanwalt Reime: Die 7C Solarparken AG bewegt sich im rechtlich zulässigen Rahmen, nutzt aber bewusst Spielräume. Das ist legitim – aber es verlangt von Anlegern eine umso kritischere Prüfung. Transparenz ist vorhanden, Vertrauen muss sich daraus jedoch erst noch festigen.