Die Bundesregierung will organisierte Kriminalität künftig entschlossener bekämpfen und Ermittlungsbehörden mit neuen Befugnissen ausstatten. Einen entsprechenden Aktionsplan hat das Bundeskabinett in Berlin verabschiedet. Ziel sei eine „Zeitenwende der inneren Sicherheit“.
An der Vorstellung beteiligten sich unter anderem Lars Klingbeil, Alexander Dobrindt und Stefanie Hubig.
Illegale Gewinne schneller einziehen
Im Mittelpunkt des Plans steht die konsequente Abschöpfung krimineller Gewinne. „Der Rechtsstaat verschärft die Gangart. Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungsbehörden die Täter an der empfindlichsten Stelle treffen: beim Geld“, erklärte Finanzminister Klingbeil. Bargeld, Luxusfahrzeuge oder Immobilien aus „dubiosen Quellen“ sollen künftig schneller eingezogen werden können.
Vorgesehen ist unter anderem eine Beweislastumkehr bei auffälligen Vermögens- und Einkommensdiskrepanzen – insbesondere bei schweren Straftaten.
Mehr Befugnisse für BKA und Zoll
Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt sollen enger zusammenarbeiten. Geplant sind gegenseitige Datenzugriffe, der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Analyse großer Datenmengen sowie biometrische Abgleiche im Internet.
Darüber hinaus sollen neue gemeinsame Kompetenz- und Ermittlungszentren entstehen – etwa zur Bekämpfung von Geldwäsche und Drogenkriminalität. Ein „Analyse- und Auswertungszentrum Rauschgift“ ist ebenfalls vorgesehen.
Innenminister Dobrindt kündigte an, das BKA personell zu stärken und ihm mehr Durchsetzungskraft zu geben. Justizministerin Hubig betonte, organisierte Banden untergrüben das Vertrauen in den Rechtsstaat und müssten schnell vor Gericht gestellt werden.
Milliarden-Schäden durch organisierte Kriminalität
Nach Angaben des BKA zählt organisierte Kriminalität zu den größten Bedrohungen für die innere Sicherheit in Deutschland. Für das Jahr 2024 wurden die wirtschaftlichen Schäden auf rund 2,64 Milliarden Euro geschätzt.
Internationale Experten hatten Deutschland zuletzt Fortschritte bei der Bekämpfung von Geldwäsche bescheinigt, zugleich aber weiteren Handlungsbedarf angemahnt – insbesondere bei einer effektiveren Strafverfolgung.
Die gesetzlichen Grundlagen für die geplanten Maßnahmen sollen nun erarbeitet und dem Parlament vorgelegt werden.