Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Ziel ist mehr Flexibilität bei der Heizungswahl – bei gleichzeitiger Umsetzung der EU-Vorgaben zur Klimaneutralität.
Was gilt künftig für Hausbesitzer?
- Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Auch der Einbau neuer Anlagen soll weiterhin möglich sein.
- Grüngas-Quote ab 2028: Energieversorger müssen bis zu ein Prozent Biokraftstoff (z. B. Biomethan) beimischen.
- Steigende Bio-Anteile ab 2029: Beim Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen ist zunächst ein Anteil von zehn Prozent vorgesehen (z. B. B10 bei Heizöl). Bis 2040 soll der Anteil stufenweise weiter steigen.
- Förderung für klimafreundliche Technik: Wer auf Wärmepumpe oder Fernwärme umstellt, kann weiterhin staatliche Zuschüsse erhalten – derzeit bis zu 21.000 Euro. Ob und in welcher Höhe die Förderung langfristig bestehen bleibt, ist offen.
- CO₂-Preis als Kostenfaktor: Unabhängig vom Gesetz dürften fossile Brennstoffe wegen steigender CO₂-Abgaben teurer werden.
Was bedeutet das für Mieter?
- Modernisierungskosten umlagefähig: Vermieter dürfen Kosten für energetische Sanierungen anteilig auf die Miete umlegen. Derzeit sind bis zu acht Prozent pro Jahr möglich.
- Kappungsgrenzen: Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren höchstens um drei Euro pro Quadratmeter steigen (bei niedrigen Mieten maximal zwei Euro).
- Schutz vor hohen Nebenkosten geplant: Laut Eckpunktepapier sollen Mieter vor überhöhten Heizkosten durch ineffiziente neue Anlagen geschützt werden. Konkrete Regelungen stehen noch aus.
Welche Regeln gelten für Neubauten?
Die Reform setzt die europäische Gebäuderichtlinie um. Grundlage ist die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD).
- Ab 1. Januar 2030: Neubauten müssen als „Nullemissionsgebäude“ errichtet werden.
- Praktische Folge: Heizsysteme müssen praktisch klimaneutral arbeiten. Wer fossile Energieträger nutzt, müsste vollständig auf klimaneutrale Varianten setzen – realistischer sind Wärmepumpen oder andere erneuerbare Lösungen.
Fazit
Das neue Heizgesetz lockert die unmittelbaren Vorgaben für Bestandsgebäude, verschärft aber langfristig die Klimaziele – vor allem im Neubau. Eigentümer erhalten mehr Wahlfreiheit, müssen jedoch steigende Brennstoffkosten einkalkulieren. Für Mieter bleibt entscheidend, wie stark Modernisierungen künftig auf die Miete durchschlagen und wie wirksam der angekündigte Schutz vor hohen Nebenkosten ausfällt.