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Insolvenzantrag der B & Q Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 8 IN 223/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B & Q Immobilien GmbH mit Sitz in der Albert-Einstein-Straße 6 in 63128 Dietzenbach hat das Amtsgericht Offenbach am Main den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 53450 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jamal Ahmad Qaiser, wohnhaft in der Hermannstraße 17 in 65183 Wiesbaden, vertreten.

Mit Beschluss vom 20. Februar 2026 stellte das Gericht fest, dass die vorhandene Vermögensmasse voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. In einem solchen Fall wird das Verfahren nicht eröffnet, da selbst die Verfahrenskosten nicht gedeckt erscheinen.

Die Abweisung mangels Masse hat zur Folge, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfindet. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig eine erhebliche Einschränkung ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten.

Mit der Entscheidung vom 20. Februar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Offenbach am Main abgeschlossen worden.

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