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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die CdC Deutschland GmbH in Viernheim angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 9 IN 49/26

Mit Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 30. Januar 2026 um 10:15 Uhr ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CdC Deutschland GmbH, Lorscher Straße 14 in 68519 Viernheim, die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 103912 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Emanuele Serratore mit Wohnsitz in Viernheim vertreten.

Das Gericht reagierte mit dieser Maßnahme auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und ordnete umfassende Sicherungsmaßnahmen an, um eine weitere Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bidjan Payandeh bestellt. Er ist über die Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. in der Frankfurter Straße 14 in 64293 Darmstadt erreichbar. Mit seiner Bestellung geht die zentrale Aufgabe einher, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, laufende Zahlungsvorgänge zu kontrollieren und die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Gesellschaft aufzuklären.

Seit dem Zeitpunkt des Beschlusses sind Verfügungen der CdC Deutschland GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weiterhin an die CdC Deutschland GmbH zu zahlen. Sämtliche Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden, der zugleich ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen.

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Vermögenswerte darf der vorläufige Insolvenzverwalter ein besonderes Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einrichten und führen. Dieses Konto hat den rechtlichen Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu entsprechen und dient der transparenten Abwicklung sämtlicher Zahlungseingänge.

Darüber hinaus wurden Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der CdC Deutschland GmbH zu erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Damit erhält der Verwalter einen vollständigen Überblick über die Vermögens- und Vertragslage des Unternehmens.

Mit der gerichtlichen Anordnung beginnt für die CdC Deutschland GmbH eine Phase intensiver Kontrolle und Prüfung. Auf dieser Grundlage wird nun geklärt, ob die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens notwendig ist und welche Perspektiven für eine mögliche Fortführung des Unternehmens bestehen.

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