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Keine lebenslange Haft: Gericht sieht keine Tötungsabsicht nach tödlichem Angriff

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Ein tragischer Fall häuslicher Gewalt hat am Landgericht in Halle ein viel beachtetes Urteil gefunden. Ein 45-jähriger Mann wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine Lebensgefährtin mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet hatte. Die Frau starb wenige Tage später an den Folgen schwerer Verbrennungen.

Das Gericht sprach den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Eine Verurteilung wegen Mordes lehnte die Kammer ab, da sie keine Tötungsabsicht erkennen konnte. Der Vorsitzende Richter betonte, der Mann habe seine Partnerin „in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzen wollen“, sei jedoch von den tödlichen Folgen überrascht gewesen.

Der Tat war ein Streit in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels im August des vergangenen Jahres vorausgegangen. Nach Überzeugung der Richter war die Beziehung bereits zuvor von Gewalt und massiven Konflikten geprägt. Die Frau hatte sich offenbar aus der Beziehung lösen wollen und sich über Schutzmöglichkeiten informiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Partnerin bewusst in Brand setzte, um sie zu bestrafen. Der Verteidiger hingegen sprach von einem Unfall und plädierte auf Freispruch.

Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht, hielt aber auch den Mordvorwurf nicht für nachweisbar. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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