Aktenzeichen 904 IN 822/25
Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 904 IN 822/25 – 0 – hat das Amtsgericht Hannover über das Vermögen der Technischer Vor Ort Service OHG entschieden. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Max von Laue Straße 22 in 30966 Hemmingen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRA 201598 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Andy Schulz aus Sarstedt und Hartmut Wirth aus Hannover.
Mit Beschluss vom 19. Januar 2026 um 12:47 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin an. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Vermögenssubstanz und soll verhindern, dass bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilige Veränderungen eintreten, die die Interessen der Gläubiger beeinträchtigen könnten.
Im Zuge der Anordnung wurde bestimmt, dass Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit unterliegt die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt einer insolvenzrechtlichen Kontrolle. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Jan Ockelmann mit Kanzleisitz Auf dem Lärchenberge 21 A in 30161 Hannover. Ihm obliegt die Aufgabe, die Vermögenslage zu überwachen und die Grundlagen für den weiteren Fortgang des Verfahrens zu schaffen.
Zugleich wurden die Schuldner der Antragsgegnerin aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass eingehende Gelder ordnungsgemäß erfasst und der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters unterstellt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Darüber hinaus enthält die Entscheidung eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung. Die Antragsgegnerin ist berechtigt, gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, insbesondere wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hannover einzulegen, wobei der Fristbeginn von der Zustellung, der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung abhängt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Hannover einen zentralen Schritt im Insolvenzantragsverfahren der Technischer Vor Ort Service OHG vollzogen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geschaffen.