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Amtsgericht Charlottenburg weist mehrere Insolvenzanträge mangels Masse ab

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Beim Amtsgericht Charlottenburg sind in einer ganzen Reihe von Verfahren Insolvenzanträge von Gläubigern gegen Berliner Gesellschaften am fehlenden Fundament gescheitert, das jedes Insolvenzverfahren voraussetzt: einer Masse, die zumindest die Kosten des Verfahrens trägt. In allen Fällen kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass ein geordnetes Verfahren wirtschaftlich nicht eröffnet werden kann, weil das vorhandene Vermögen der jeweiligen Schuldnerin hierfür nicht ausreicht.

Im Verfahren 3603 IN 4202/25 betraf die Entscheidung die LN Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in der Witzlebenstraße in Berlin. Das Unternehmen, im Handelsregister unter HRB 207285 geführt und vertreten durch Geschäftsführer Lothar Neßlinger, sah sich einem Gläubigerantrag ausgesetzt. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2025 wies das Amtsgericht Charlottenburg den Eröffnungsantrag mangels Masse ab. Damit blieb es bei einer formellen Beendigung des Eröffnungsverfahrens, ohne dass eine Insolvenzeröffnung und damit verbunden eine umfassende Prüfung und Verteilung an Gläubiger stattfinden konnte.

Ein ähnliches Bild zeigt das Verfahren 3603 IN 2810/25 gegen die Peli Car Berlin GmbH, die zuletzt am Trachenbergring in Berlin geführt wurde. Auch hier hatte ein Gläubiger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht entschied am 11. November 2025, dass die wirtschaftliche Grundlage für ein reguläres Insolvenzverfahren fehlt und wies den Antrag deshalb mangels Masse ab.

Im Verfahren 3603 IN 6468/25 stand die Technikcenter 24 UG haftungsbeschränkt im Fokus, ansässig in der Brandenburgischen Straße in Berlin. Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 233542 und vertreten durch Geschäftsführer Samir Bouazza, wurde ebenfalls durch einen Gläubigerantrag in ein Eröffnungsverfahren gezogen. Mit Beschluss vom 26. November 2025 stellte das Gericht auch hier fest, dass die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können und wies den Antrag ab.

Am 18. Dezember 2025 folgte schließlich im Verfahren 3603 IN 4186/25 die Abweisung des Gläubigerantrags gegen die VIP Logistics & Services GmbH, ehemals in der Rathenower Straße in Berlin ansässig und im Handelsregister unter HRB 213564 geführt. Trotz des logistisch klingenden Firmennamens endete auch dieses Verfahren bereits im Ansatz, weil die zur Durchführung notwendigen Mittel nicht vorhanden waren.

Die Häufung solcher Beschlüsse innerhalb weniger Wochen zeichnet ein deutliches Bild: In mehreren Fällen reicht das verwertbare Vermögen nicht einmal mehr aus, um die formalen Strukturen eines Insolvenzverfahrens zu tragen. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ein zentral gesteuertes Verfahren mit Insolvenzverwaltung und gleichmäßiger Befriedigung aus der Masse ausbleibt. Stattdessen bleibt die Situation vielfach zersplittert, während die betroffenen Gesellschaften formal weiter existieren können, obwohl die finanzielle Substanz für ein Insolvenzverfahren nicht mehr vorhanden ist.

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