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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Cube Asset X GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 70b IN 29/25 hat das Amtsgericht Köln am 7. Januar 2026 um 08:40 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Cube Asset X GmbH angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Werkstättenstraße 39b in Leverkusen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Bernd Hütter und Jean Marc André Fey vertreten.

Die Cube Asset X GmbH ist im Bereich der Entwicklung, Planung, des Baus sowie der Vermietung und des Verkaufs eines Immobilienprojektes in Düsseldorf tätig. Angesichts der wirtschaftlichen Lage sah sich das Insolvenzgericht veranlasst, frühzeitig in das laufende Verfahren einzugreifen, um nachteilige Veränderungen der Vermögenssituation zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu sichern.

Mit dem Beschluss wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt aus Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt ab sofort die Sicherung und Kontrolle des schuldnerischen Vermögens. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Damit ist die eigenständige wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Geschäftsführung erheblich eingeschränkt.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Cube Asset X GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen an das Unternehmen selbst zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dr. Jens Schmidt ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um eine geordnete Sicherung der Vermögenswerte zu gewährleisten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren getan. Das Gericht schafft damit die Grundlage für eine transparente Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Cube Asset X GmbH und für die Entscheidung, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder andere verfahrensrechtliche Schritte folgen.

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