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Kapitalregeln missachtet: BaFin verhängt 750.000-Euro-Bußgeld gegen M.M. Warburg

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro verhängt. Anlass ist ein Verstoß gegen zentrale Vorgaben der europäischen Bankenregulierung. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist seit dem 12. November 2025 rechtskräftig.

Konkret geht es um einen Verstoß gegen die europäische Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). Nach Feststellungen der BaFin hatte das Institut am 31. März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 Ausschüttungen auf Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1 – AT1) vorgenommen, obwohl hierfür die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Ausschüttung trotz negativer Basis

Nach den geltenden EU-Vorschriften dürfen Banken Ausschüttungen auf AT1-Kapital nur dann leisten, wenn sie über sogenannte ausschüttungsfähige Posten verfügen. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus einem Gewinnüberschuss oder positiven Ergebnissen früherer Geschäftsjahre. Weist ein Institut hingegen kein positives Ergebnis oder sogar einen negativen ausschüttungsfähigen Posten aus, müssen AT1-Ausschüttungen zwingend entfallen.

Genau das war bei der M.M. Warburg & CO für das Geschäftsjahr 2022 der Fall: Der ausschüttungsfähige Posten war negativ. Dennoch zahlte das Institut Zinserträge auf das AT1-Kapital aus. Aus Sicht der BaFin stellt dies einen klaren und schwerwiegenden Verstoß gegen die CRR dar.

Schutz der Kapitalbasis im Fokus

Die Regelung ist kein formaler Selbstzweck. AT1-Kapital gehört zum haftenden Eigenkapital einer Bank und soll im Krisenfall Verluste absorbieren, um die Stabilität des Instituts zu sichern. Ausschüttungen dürfen deshalb nur erfolgen, wenn sie die Kapitalbasis nicht schwächen. Wird dennoch ausgezahlt, besteht die Gefahr, dass genau jene Puffer aufgezehrt werden, die Banken in Stresssituationen stabilisieren sollen.

Die BaFin machte deutlich, dass sie Verstöße gegen diese Grundprinzipien konsequent ahndet. Gerade bei Kapitalinstrumenten wie AT1-Anleihen komme der Einhaltung der Ausschüttungsregeln eine zentrale Bedeutung für die Finanzstabilität zu.

Signalwirkung für den Bankensektor

Mit dem Bußgeld setzt die Finanzaufsicht ein klares Signal an den gesamten Bankensektor: Kapitalvorschriften sind strikt einzuhalten, auch – oder gerade – in wirtschaftlich schwierigen Jahren. Institute können sich nicht auf Ermessensspielräume berufen, wenn gesetzliche Ausschüttungsverbote greifen.

Der Fall unterstreicht zudem, dass die BaFin auch bei renommierten Privatbanken bereit ist, empfindliche Sanktionen zu verhängen, sobald regulatorische Kernvorgaben verletzt werden. Für Marktteilnehmer, Investoren und Gläubiger ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass die Aufsicht die Stabilität des Finanzsystems weiterhin eng überwacht.

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