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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 61 IN 39/24 hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe am 22.12.2025 eine Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Max Planck Straße 16 in 61381 Friedrichsdorf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter der Nummer HRB 14648 eingetragen und war zum Zeitpunkt des Verfahrens ohne gesetzlichen Vertreter.

Im Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens hatte das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 22.10.2025 Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung des Gesellschaftsvermögens ausgesprochen. Diese Maßnahmen dienten der Sicherung der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den gestellten Insolvenzantrag.

Nachdem der Insolvenzantrag jedoch mangels Masse abgewiesen worden war, entfiel die Grundlage für die aufrechterhaltenen Sicherungsmaßnahmen. Infolgedessen hob das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe am 22.12.2025 sowohl die bestehenden Verfügungsbeschränkungen als auch die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vollständig auf. Mit dieser Entscheidung endeten die insolvenzrechtlichen Eingriffe in die Vermögensverwaltung der Gesellschaft.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung markiert den formalen Abschluss des Insolvenzantragsverfahrens und stellt klar, dass nach der Abweisung mangels Masse keine weiteren Sicherungsmaßnahmen fortbestehen.

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