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Staatsanwaltschaft Gera
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Baumarbeiten Kellermann UG
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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Baumarbeiten Kellermann UG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3609 IN 5398/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.12.2025 im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Baumarbeiten Kellermann UG haftungsbeschränkt eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der General Pape Straße 38 in 12101 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 221572 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Andre Kellermann vertreten.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein von einer Gläubigerin gestellter Insolvenzantrag, in dessen Folge das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 20.10.2025 Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung angeordnet hatte. Diese Maßnahmen dienten der vorläufigen Sicherung der Vermögenslage der Schuldnerin, um nachteilige Veränderungen bis zur weiteren Entscheidung über das Verfahren zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Nachdem die antragstellende Gläubigerin das Verfahren jedoch in der Hauptsache für erledigt erklärt hatte, sah das Insolvenzgericht keinen Anlass mehr, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Mit Beschluss vom 19.12.2025 wurden diese daher vollständig aufgehoben. Damit entfielen die insolvenzrechtlichen Beschränkungen, die der Baumarbeiten Kellermann UG im Rahmen des vorläufigen Verfahrens auferlegt worden waren.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg markiert das vorläufige Ende des Insolvenzeröffnungsverfahrens und stellt klar, dass nach der Erledigungserklärung durch die Gläubigerin kein weiterer Bedarf für gerichtliche Sicherungsmaßnahmen bestand.

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