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Gläubigerantrag scheitert: Insolvenzverfahren gegen la familia holding GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 252 IN 108/25

Im Verfahren vor dem Amtsgericht Dortmund wurde am 11. Dezember 2025 der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der la familia holding GmbH zurückgewiesen. Die Entscheidung erfolgte mit der Begründung, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden seien, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken – die sogenannte „Masseunzulänglichkeit“.

Die la familia holding GmbH, mit Sitz in der Von-Hoffmann-Straße 2 in 44579 Castrop-Rauxel, war im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34415 eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Herr Markus Peyrick, wohnhaft in Herne. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Mehrheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen – ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Der Insolvenzantrag war am 25. August 2025 von einer Gläubigerin gestellt worden. Mit dem aktuellen Beschluss beendet das Gericht das Verfahren bereits im Vorfeld der eigentlichen Insolvenzeröffnung. Diese Form der Abweisung gemäß § 26 Insolvenzordnung (InsO) bedeutet, dass selbst für die kostendeckende Bearbeitung durch das Gericht kein verwertbares Vermögen festgestellt werden konnte.

Für die antragstellende Gläubigerin wie auch weitere potenzielle Gläubiger ist das Urteil ein herber Rückschlag. Sie bleiben zunächst auf ihren offenen Forderungen sitzen. Ohne eröffnete Insolvenzmasse ist es nahezu ausgeschlossen, über das Verfahren noch Ausgleichszahlungen zu erhalten.

Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Ein weiterer Schritt auf juristischem Wege – etwa eine sofortige Beschwerde – steht Gläubigern offen, setzt aber neue rechtliche und wirtschaftliche Prüfung voraus.

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