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NEOWARM ENERGY GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 1 IN 1639/25 hat das Amtsgericht Mannheim den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NEOWARM ENERGY GmbH, Relaisstraße 178, 68219 Mannheim, mangels Masse abgelehnt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 745980 eingetragen. Sie wurde vertreten durch die Geschäftsführer Jan Zielinski und Joannis Papadopoulos, letzterer ist dem Beschluss zufolge unbekannten Aufenthalts.

Hintergrund:

Der Insolvenzantrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Ziel war es, ein Regelinsolvenzverfahren gegen die GmbH zu eröffnen. Das Gericht prüfte, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 26 InsO).

Ergebnis:

Das Amtsgericht verneinte diese Voraussetzung:
Es ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, mit dem das Verfahren finanziert werden könnte. Der Antrag der Gläubigerin wurde deshalb abgewiesen.

Bedeutung der Entscheidung:

  • Keine Insolvenzabwicklung erfolgt.
  • Die Gesellschaft ist faktisch nicht mehr handlungsfähig.
  • Gläubiger bleiben ohne Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Verfahrens geltend zu machen.
  • Es droht eine Amtslöschung aus dem Handelsregister, sofern keine Eintragung von Vermögen erfolgt.

Hinweis:

Der Beschluss kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Fazit:
Die NEOWARM ENERGY GmbH ist zahlungsunfähig und vermögenslos. Das Insolvenzverfahren wurde wegen fehlender Masse abgelehnt – für Gläubiger bedeutet das faktisch einen Totalschaden. Auch die unklare Erreichbarkeit eines Geschäftsführers unterstreicht die Desintegration der Unternehmensstruktur.

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