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BaFin warnt vor „autoalpha.io“: Unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen aus Tallinn

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website autoalpha.io. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne jede Erlaubnis

  • Finanzdienstleistungen,
  • Wertpapierdienstleistungen und
  • Kryptowerte-Dienstleistungen

für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher an.

Der Anbieter tritt unter der Bezeichnung „Auto Alpha“ auf – ohne Angabe einer Rechtsform. Zudem wird ein angeblicher Geschäftssitz in Tallinn, Estland, genannt. Eine regulierte oder zugelassene Tätigkeit lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Die BaFin macht klar:
➡️ „Auto Alpha“ besitzt keinerlei Erlaubnis, in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten.
➡️ Die Website autoalpha.io ist nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

Wichtige Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

Bank-, Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit ausdrücklicher BaFin-Zulassung angeboten werden. Dennoch versuchen immer mehr internationale oder anonyme Betreiber, sich über professionell wirkende Websites Zugang zu deutschen Anlegern zu verschaffen.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter warnen daher:

  • Größte Vorsicht bei Geldanlagen im Internet
  • Anbieter sorgfältig prüfen – insbesondere über die BaFin-Unternehmensdatenbank
  • Keine Investitionen ohne klare regulatorische Herkunft
  • Keine vertraulichen Daten übermitteln

Zudem empfiehlt die BaFin die Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“, die praktische Hinweise gibt, wie Verbrauchende Betrugsmaschen auf dem Finanzmarkt erkennen und sich schützen können.

Mit der Warnung zu autoalpha.io macht die Aufsicht erneut deutlich: Unregulierte Online-Plattformen, die Finanz- oder Kryptodienste versprechen, bergen erhebliche Risiken – und sollten konsequent gemieden werden.

 

Hier die Original-BaFin-Meldung:

autoalpha(.)io: BaFin warnt vor Website

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website autoalpha(.)io. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Der Betreiber der Website tritt unter dem Bezeichnung Auto Alpha auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, in Tallinn, Estland, geschäftsansässig zu sein.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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