Dark Mode Light Mode

BaFin warnt erneut vor „RoboSpark Investor“: Auch robosparkinvestor.de bietet mutmaßlich unerlaubte Kryptodienstleistungen an

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Warnungen zu RoboSpark Investor ausgeweitet. Nach bereits zwei Hinweisen vom 10. Oktober 2025 und 31. Oktober 2025 – damals im Zusammenhang mit der Website robosparkinvestor.com – richtet sich die aktuelle Warnmeldung nun gegen die Domain robosparkinvestor.de.

Nach Erkenntnissen der Aufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber über diese Website ohne die erforderliche BaFin-Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Plattform erweckt den Anschein eines professionellen Krypto-Handels, agiert jedoch außerhalb des regulierten Finanzmarkts.

Die BaFin betont, dass jede Form der Kryptowerte-Dienstleistung in Deutschland eine offizielle Zulassung erfordert – insbesondere, wenn Handels- oder Verwahrfunktionen angeboten werden. Die Warnung stützt sich auf § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).

Wiederkehrendes Muster

Die erneute Warnung zeigt, dass die Betreiber offenbar mehrere Domains gleichzeitig verwenden, um potenziellen Anlegern Seriosität vorzugaukeln oder nach Warnmeldungen schnell auf neue Webadressen auszuweichen. Dieses Vorgehen ist typisch für Scam-Plattformen, die möglichst viele Opfer erreichen wollen.

Hinweise der BaFin für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Aufsicht rät dringend:

  • Keine Zahlungen an robosparkinvestor.de oder robosparkinvestor.com leisten
  • Keine persönlichen Daten eingeben
  • Anbieter immer über die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen
  • Bei Verdachtsfällen sofort handeln und Anzeige erstatten

In der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden sich aktuelle Warnungen sowie nützliche Informationen über die Methoden unseriöser Anbieter und Strategien zu deren Erkennung.

Mit der fortgesetzten Warnung unterstreicht die BaFin ihr Ziel, Verbrauchende vor betrügerischen Krypto-Angeboten zu schützen, die sich zunehmend professionell inszenieren, aber keinerlei regulatorische Basis besitzen.

 

Hier die Originalmeldung der BaFin:

RoboSpark Investor: BaFin warnt auch vor der Website robosparkinvestor(.)de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der RoboSpark Investor. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website robosparkinvestor(.)de ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin hat bereits am 10.10.2025 und 31.10.2025 vor RoboSpark Investor und der Website robosparkinvestor(.)com gewarnt.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Zulassung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin warnt vor „Venorina“: Betrügerische Krypto-Plattform missbraucht Namen des Bundesfinanzministers

Next Post

BaFin warnt vor „autoalpha.io“: Unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen aus Tallinn