Im Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 505 IN 155/25 hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 7. November 2025 den Insolvenzantrag der Blome Bodenbelagskonzepte Beteiligungs GmbH abgewiesen. Grund für die Entscheidung war das Fehlen einer die Verfahrenskosten deckenden Masse.
Die in Düsseldorf ansässige Gesellschaft mit Sitz Am Dammsteg 59, 40591 Düsseldorf war im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 54907 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde das Unternehmen durch Geschäftsführer Rolf-Dieter Schurmann, wohnhaft in Monheim am Rhein.
Der Insolvenzantrag selbst datierte auf den 22. Juli 2025 und wurde am Folgetag beim Amtsgericht eingereicht. Doch nach eingehender Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass das zur Verfügung stehende Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Auch wurde kein Kostenvorschuss geleistet, der eine Durchführung des Verfahrens ermöglicht hätte.
Mit der Abweisung des Antrags ist für Gläubiger zunächst keine Möglichkeit mehr gegeben, ihre Forderungen im Rahmen eines geordneten Verfahrens durchzusetzen. Die Entscheidung markiert somit faktisch das Ende der juristischen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft in einem Insolvenzrahmen.
Dieser Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Insolvenzanträgen, die nicht eröffnet werden können, weil es an der wirtschaftlichen Substanz fehlt. Für Beteiligte bedeutet das nicht nur den Verlust möglicher Rückflüsse, sondern unterstreicht auch die Bedeutung frühzeitiger Risikoanalysen und finanzieller Transparenz.