Ein 20-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht Wels wegen einer lebensgefährlichen Verfolgungsjagd zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Geschworenen erkannten den Angeklagten in zahlreichen Punkten schuldig – jedoch nicht des versuchten Mordes, wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte.
Die nächtliche Fluchtfahrt, die sich in der Nacht auf den 31. Jänner ereignet hatte, endete in einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten, darunter Polizisten und die damalige Freundin des Täters.
Keine Tötungsabsicht nachweisbar
Die Geschworenen mussten über mehr als 90 Einzelfragen entscheiden – in 34 Fällen ging es um den Vorwurf, der Mann habe versucht, Menschen zu töten. In sämtlichen Punkten sprachen sie ihn vom Mordversuch frei. Nach Ansicht des Gerichts konnte keine bewusste Tötungsabsicht nachgewiesen werden.
Schuldspruch in mehreren Punkten
Der Angeklagte wurde jedoch wegen schwerer und teils versuchter Körperverletzung in sieben Fällen, vorsätzlicher Gemeingefährdung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt – in seinem Auto war ein Schlagring gefunden worden. Außerdem wurde er wegen Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen, da er gestohlene Kennzeichen verwendete.
Er muss mehreren Opfern insgesamt knapp 40.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Raserei mit 200 km/h durch den Nebel
Der in Oberösterreich lebende ungarische Staatsbürger war bereits wegen zahlreicher Verkehrsdelikte bekannt, sein Führerschein war ihm entzogen worden. Trotzdem montierte er gestohlene Kennzeichen und fuhr los, um seine Ex-Freundin zu treffen.
Als ihn eine Polizeistreife wegen einer überfahrenen Sperrlinie anhalten wollte, gab der 20-Jährige Gas. Es folgte eine 30 Kilometer lange Verfolgungsjagd durch den nebligen Zentralraum, bei der er mit über 200 km/h rote Ampeln überfuhr, Sperrflächen missachtete und auf dem Pannenstreifen überholte. Schließlich prallte er nahezu ungebremst in eine Polizeisperre bei Traun – mehrere Menschen wurden verletzt.
Kein Urteil über Mordversuch – aber schwere Schuld
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen mehrerer Mordversuche angeklagt, da der Angeklagte den Tod anderer „billigend in Kauf genommen“ habe. Das Gericht sah das anders, bewertete sein Verhalten aber dennoch als „extrem rücksichtslos und gemeingefährlich“.
Die Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, die Verteidigung nahm Bedenkzeit. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.