Der Medizinische Dienst (MD) warnt werdende Eltern vor unnötigen Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft – dem sogenannten „Babyfernsehen“.
Wie MD-Vorstandsvorsitzender Stefan Gronemeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mitteilte, haben die Gutachter der Krankenkassen den Eindruck, dass solche kostenpflichtigen Ultraschallbilder trotz gesetzlichem Verbot weiterhin regelmäßig angeboten werden.
Seit 2021 verboten – doch offenbar weiterhin Praxisalltag
Bereits seit 2021 sind nicht medizinisch begründete Ultraschall-Untersuchungen des Embryos gesetzlich verboten. Ziel der Regelung war es, das ungeborene Kind vor unnötigen Schallbelastungen zu schützen und eine Kommerzialisierung der Schwangerschaft zu verhindern.
Doch laut Gronemeyer scheint sich dieses Bewusstsein in vielen Praxen noch nicht durchgesetzt zu haben:
„Unsere Gutachterinnen und Gutachter berichten, dass das sogenannte Babyfernsehen weiterhin gegen Bezahlung angeboten wird – obwohl es eindeutig untersagt ist.“
Das Verbot betrifft alle Ultraschalluntersuchungen, die nicht medizinisch notwendig sind, also allein der Erinnerung oder Unterhaltung dienen – beispielsweise um Fotos oder Videos für das Familienalbum zu erstellen.
Was die Krankenkassen übernehmen – und was nicht
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen während einer Schwangerschaft in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen:
-
zwischen der 9. und 12. Woche,
-
zwischen der 19. und 22. Woche,
-
und zwischen der 29. und 32. Woche.
Weitere Untersuchungen sind nur zulässig, wenn eine medizinische Indikation besteht – etwa bei Auffälligkeiten, Risiken für Mutter oder Kind oder ärztlicher Notwendigkeit.
Zusatzleistungen, die allein der „emotionalen Bindung“ oder dem „Baby-TV“ dienen, dürfen nicht angeboten oder abgerechnet werden.
Warum „Babyfernsehen“ problematisch ist
Für viele werdende Eltern klingt das harmlose „Babyfernsehen“ zunächst verlockend – schließlich bietet es emotionale Bilder und eine Verbindung zum ungeborenen Kind.
Doch Mediziner warnen: Der Nutzen ist rein emotional, ein gesundheitlicher Mehrwert besteht nicht. Zudem wird mit dem Wunsch nach Nähe und Vorfreude ein Geschäft gemacht, das sich außerhalb der medizinischen Verantwortung bewegt.
Gronemeyer betont, dass es nicht darum gehe, Eltern Freude zu verbieten, sondern um Sicherheit und Aufklärung:
„Ultraschall ist ein wichtiges diagnostisches Instrument – aber kein Souvenirgerät. Es muss verantwortungsvoll eingesetzt werden.“
Fazit: Vertrauen ist gut, Nachfrage prüfen ist besser
Werdende Eltern sollten sich bei jeder Ultraschalluntersuchung genau informieren,
-
warum sie durchgeführt wird,
-
ob sie medizinisch notwendig ist,
-
und ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Wenn eine Praxis Babyfernsehen als Zusatzleistung gegen Entgelt anbietet, lohnt sich ein kritischer Blick – und im Zweifel eine Rückfrage bei der Krankenkasse.
Denn was als schöne Erinnerung gedacht ist, kann schnell zur rechtlichen und gesundheitlichen Grauzone werden.