Aktenzeichen: 67g IN 333/25
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Mobilitätsbranche weiten sich weiter aus. Am 28. Oktober 2025 um 17:44 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Europa Service rent a car GmbH erste Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung des Unternehmensvermögens erlassen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Siemensstraße 2, 40789 Monheim am Rhein, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92689 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Jannis Calvin Hilgerloh und Marcus Hungerkamp, die beide auch in anderen Gesellschaften der Branche leitende Positionen innehaben.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Hamburger Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, bestellt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der Gesellschaft nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Damit ist die unternehmerische Handlungsfreiheit der Geschäftsführung erheblich eingeschränkt – ein übliches Vorgehen in der Phase der Insolvenzsicherung.
Auch den Drittschuldnern – also jenen, die der Gesellschaft Geld schulden – wurde jegliche Zahlung an die Europa Service rent a car GmbH untersagt. Nur der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen einzuziehen oder Gelder entgegenzunehmen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Gläubiger durch unkoordinierte Einzelaktionen den geordneten Ablauf des Verfahrens gefährden.
Zudem wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen werden zunächst eingestellt. Diese Regelung schützt die Masse vor einem drohenden Zugriff einzelner Gläubiger und soll Raum für eine geordnete wirtschaftliche Bewertung der Situation schaffen.
Mit dieser Anordnung beginnt für die Europa Service rent a car GmbH eine kritische Phase. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens – sie dient der Prüfung, ob ein solches Verfahren überhaupt eröffnet werden kann und ob möglicherweise Sanierungschancen bestehen.
Das Unternehmen, tätig im Bereich der Automobilvermietung, ist Teil eines sensiblen Marktes, der stark unter der allgemeinen Konjunkturlage und strukturellen Veränderungen im Mobilitätsverhalten leidet. Ob ein Fortbestand möglich ist oder eine zügige Abwicklung erfolgen muss, wird sich in den kommenden Wochen unter der Aufsicht von Dr. Christoph Morgen entscheiden.