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Vorläufige Insolvenzverwaltung über AME Beteiligungs- und Beratungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 257/25

Das Amtsgericht Krefeld hat am 23. Oktober 2025 um 16:16 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AME Beteiligungs- und Beratungs GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Kempener Allee 128, 47803 Krefeld, wird durch ihren Geschäftsführer Mehmet Serkan Yedikule vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kanzleisitz Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf. Der Verwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens zu prüfen.

Mit der Anordnung entschied das Gericht, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne gerichtliche Kontrolle veräußert oder verschoben werden.

Zudem wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft – also Vertragspartnern, Kunden oder sonstigen Schuldnern – untersagt, weiterhin Zahlungen an die AME Beteiligungs- und Beratungs GmbH zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dr. von der Fecht ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Mit dieser Entscheidung verfolgt das Amtsgericht Krefeld das Ziel, eine Verschlechterung der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Gesellschaft über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und ob eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Der Beschluss vom 23. Oktober 2025 markiert damit den Beginn einer entscheidenden Phase im Verfahren der AME Beteiligungs- und Beratungs GmbH, deren wirtschaftliche Zukunft nun von den Ergebnissen der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen wird.

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