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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Veekim AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1202/25 V-77-

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 16. Oktober 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Veekim AG angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz am Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer HRB 12778 eingetragen und wird durch Vorstand Sascha Magsamen vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind (Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main) bestellt. Er ist telefonisch unter 069 / 87 00 92 150 und per E-Mail unter mail@lecon.eu erreichbar.

Mit dem Beschluss wurde festgelegt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) dient dem Schutz der Gläubiger und soll sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage des Unternehmens eintreten.

Die Veekim AG, die sich in der Vergangenheit auf technische Entwicklungen und Beteiligungsgeschäfte konzentrierte, befindet sich damit offiziell im vorläufigen Insolvenzverfahren. Ob es zur Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens kommt oder Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden, wird in den kommenden Wochen entschieden.

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