Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein warnt eindringlich vor dem Unternehmen TGI AG, mit Geschäftssitz in der Adresse Städtle 33, 9490 Vaduz. Laut einer aktuellen Mitteilung vom 24. September 2025 verfügt dieses Unternehmen weder über eine aufsichtsrechtliche Bewilligung noch über eine Registrierung bei der FMA.
Damit ist die TGI AG nicht im offiziellen Register der FMA (einsehbar unter www.register.fma-li.li) aufgeführt. Ebenso wenig unterliegt sie der prudentiellen Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde – ein zentraler Aspekt für die Gewährleistung von Sicherheit und Transparenz im Finanzsektor.
Besonders kritisch ist dies im Hinblick auf bewilligungs- oder registrierungspflichtige Finanzdienstleistungen, die in Liechtenstein ausschließlich von entsprechend zugelassenen Instituten erbracht werden dürfen. Die FMA weist darauf hin, dass TGI AG nicht berechtigt ist, derartige Dienstleistungen innerhalb des Landes anzubieten oder durchzuführen.
Die Behörde empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern mit Nachdruck, ausschließlich mit Finanzinstituten zusammenzuarbeiten, die von der FMA oder anderen anerkannten Aufsichtsbehörden offiziell zugelassen sind. Dies dient dem Schutz vor möglichen finanziellen Verlusten und unseriösen Angeboten.
Weitere wichtige Informationen – insbesondere zur Anlage in physische Edelmetalle, einem Bereich, der oft Ziel nicht regulierter Anbieter ist – stellt die FMA in ihrer ausführlichen Hinweismeldung vom 5. Juli 2024 zur Verfügung. Diese kann auf der Website der FMA eingesehen werden und bietet wertvolle Orientierung für sicherheitsbewusste Anleger.
Hier die Originalmeldung der FMA Liechtenstein:
Warnung: TGI AG
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die „TGI AG, Städtle 33, 9490 Vaduz“ über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt und daher nicht im offiziellen Register (www.register.fma-li.li) der FMA aufgeführt ist.
Insbesondere ist es dieser nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Sie untersteht nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA.
Die FMA empfiehlt dringend, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden bewilligt sind. Weiterführende Informationen zur Veranlagung in physische Edelmetalle sind in der Hinweismeldung der FMA vom 5. Juli 2024 enthalten: