Geschäftszeichen: 810 IN 1205/25 J-33
Am 22. August 2025, um 12:15 Uhr, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Just4Fun Spielwaren GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz im Skyline Plaza, Europa Allee 6, 60327 Frankfurt am Main (Einheit 01. SH.018), wird durch den Geschäftsführer Klaus-Peter Eller vertreten.
Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wurde Rechtsanwältin Nermin Sahin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Sahin ist Partnerin in der Kanzlei Bussche, Sahin, Bülow Rechtsanwälte, ansässig in der Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main. Für Rückfragen ist sie telefonisch unter 069 / 97 54 61 93 oder per E-Mail an frankfurt@bsb-inso.de erreichbar.
Die gerichtliche Anordnung beinhaltet eine Sicherungsmaßnahme gemäß Insolvenzordnung, nach der Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam sind. Damit soll verhindert werden, dass während der vorläufigen Verfahrensphase Vermögenswerte der Gesellschaft ohne Aufsicht oder Zustimmung der Verwalterin veräußert oder belastet werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und eine ordnungsgemäße Vorbereitung des möglichen Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Gesamtsituation bewerten, Gläubigerinteressen wahren und prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens in Betracht kommt.
Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die Just4Fun Spielwaren GmbH und stellt sicher, dass das Verfahren unter gerichtlicher Aufsicht strukturiert und rechtssicher weitergeführt werden kann.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22. August 2025