Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Colleon AG mit Bescheid vom 23. Juni 2025 aufgegeben, ihr unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und die bereits ausgeführten Geschäfte abzuwickeln.
Unerlaubte Geschäftstätigkeit
Die Colleon AG hatte auf ihren Geschäftskonten Gelder von Endkunden im Auftrag verschiedener Anbieter entgegengenommen und diese an die Auftraggeber weitergeleitet. Dabei handelte es sich nicht um zahlungsgestörte Forderungen im Rahmen ihrer Tätigkeit als registrierter Inkassodienstleister. Für diese Art von Finanztransfergeschäft hätte die Colleon AG jedoch eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt – über diese verfügte das Unternehmen nicht.
Betroffene Internetseiten
Die eingezogenen Rechnungsbeträge standen im Zusammenhang mit Dienstleistungen auf mehreren Internetportalen, darunter:
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post-nachsenden.de
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nachsendung-post.de
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dein-rundfunkbeitrag.de
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selbstauskunft.de
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deutsche-rentenauskunft.de
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bewertungsalarm24.de
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zur5.de
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bewertungsfix24.net
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gcleaner.net
Anordnung der Rückzahlung
Die BaFin hat die Colleon AG verpflichtet, sämtliche noch vorhandenen Gelder, die aus dieser Geschäftstätigkeit stammen, an die jeweiligen Einzahler zurückzuerstatten. Nach Angaben der Aufsicht hat das Unternehmen bereits entsprechende Nachweise über Rücküberweisungen vorgelegt.
Rechtskraft
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig und somit nicht mehr anfechtbar.
Was bedeutet das jetzt für Menschen,die auf diese Betrüger reingefallen sin ?
( z.B: dein-Rundfunkbeitrag )
Es steht ja muss zurück gezahlt werden. Denke man muss da jetzt nicht noch was zahlen. Wenn noch was offen ist.
Guten Tag. Wir wehren uns jetzt schon gut ein dreiviertel Jahr dagegen. Heute hab ich eine Email bekommen das wenn ich nicht zahle, colleon ein Antrag beim Amtsgericht einreicht? Können und machen die sowas?