Aktenzeichen: 3603 IN 4490/25
Ein bedeutender Schritt im Insolvenzverfahren der khs Kirchhofschmiede gGmbH ist erfolgt: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01. August 2025 um 17:00 Uhr zur Sicherung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die in der Schlesischen Straße 26, 10997 Berlin ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Delcan Orke, ist unter der Handelsregister-Nummer HRB 25823 beim Amtsgericht Charlottenburg registriert. Im Zentrum ihrer Gemeinnützigkeit steht die Arbeit mit Menschen – doch nun sieht sich das Unternehmen mit ernstzunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die renommierte Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft zu sichern, fortlaufende Ausgaben zu prüfen und die wirtschaftlichen Verhältnisse für ein mögliches Hauptverfahren zu klären. Sie ist ausdrücklich nicht als allgemeine Vertreterin der Schuldnerin eingesetzt, sondern überwacht deren Geschäftsführung im Rahmen der vorläufigen Verwaltung.
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin, insbesondere über Bankkonten und Außenstände, dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Darüber hinaus wurde der khs Kirchhofschmiede gGmbH untersagt, eigenständig über Gelder zu verfügen. Frau Dr. Berner ist befugt, eingehende Gelder entgegenzunehmen und dafür ein Sonderkonto einzurichten, um die Vermögenswerte geordnet zu sichern.
Ebenso wurde allen Drittschuldnern, also denjenigen, die gegenüber der Gesellschaft verpflichtet sind, untersagt, weiterhin Zahlungen an die khs Kirchhofschmiede gGmbH zu leisten. Sämtliche Leistungen dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen.
Ein weiteres wichtiges Element des Beschlusses betrifft die Möglichkeit der Durchsuchung und Prüfung betrieblicher Unterlagen: Frau Dr. Berner ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und alle Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu erheben.
Der Beschluss wurde elektronisch veröffentlicht und kann von allen Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden, entweder durch schriftliche Einreichung bei dem Amtsgericht Charlottenburg oder zur Niederschrift bei einer beliebigen Gerichtsgeschäftsstelle. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Fazit:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung der khs Kirchhofschmiede gGmbH markiert einen entscheidenden Wendepunkt. Ob es der Gesellschaft gelingt, sich unter juristischer Aufsicht wirtschaftlich zu stabilisieren, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis dahin bleibt die weitere Entwicklung unter enger Beobachtung der Insolvenzverwaltung.