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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzantrag gegen 1 A Drinks DE GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 405/25
Beschluss vom 29.07.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 1 A Drinks DE GmbH, zuletzt ansässig Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, unter der Geschäftsführung von Attila Kincses, abgewiesen.

Die Schuldnerin war im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 214157 eingetragen. Unternehmensgegenstand war der Vertrieb, Export und Import von Gütern sowie Veranstaltungsservice.

Grund der Abweisung:

  • Der Eröffnungsantrag wurde mangels Masse abgelehnt (§ 26 InsO). Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – binnen zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Zuständig ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
  • Die Beschwerde kann auch elektronisch über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Fazit:
Mit der Abweisung des Eröffnungsantrags wegen fehlender Insolvenzmasse ist die Abwicklung der 1 A Drinks DE GmbH auf gerichtlichem Weg zunächst nicht möglich. Gläubiger können allenfalls auf zivilrechtlichem Weg versuchen, verbleibende Vermögenswerte geltend zu machen – sofern diese auffindbar sind.

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