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Rechtsanwältin Bontschev im Interview zur FMA-Kampagne über grenzüberschreitende Finanzdienstleister

popmelon (CC0), Pixabay

Interviewer: Frau Bontschev, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) informiert derzeit verstärkt über Risiken und Besonderheiten bei Finanzdienstleistern aus dem EU-Ausland. Warum ist das Thema gerade jetzt besonders wichtig?

Bontschev: Weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen ganz selbstverständlich Finanzprodukte online abschließen – oft ohne zu prüfen, wo das Unternehmen eigentlich sitzt. Die EU-Dienstleistungsfreiheit erlaubt es Anbietern, grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne sich in jedem Land neu registrieren zu müssen. Das klingt nach Komfort, birgt aber auch Fallstricke – etwa bei der Einlagensicherung oder bei der Rechtsdurchsetzung im Streitfall.

Interviewer: Die FMA betont, dass sie keine umfassenden Aufsichtsrechte über ausländische Anbieter hat. Was bedeutet das konkret für Kundinnen und Kunden?

Bontschev: Wenn ein Unternehmen zum Beispiel in Zypern oder Estland lizenziert ist und in Österreich oder Deutschland aktiv wird, dann unterliegt es der Aufsicht seines Heimatlandes. Kommt es zu Problemen, etwa im Fall einer Insolvenz, ist nicht die FMA oder die BaFin der erste Ansprechpartner – sondern die Behörde im Sitzland. Die Wege zur Durchsetzung von Ansprüchen können also deutlich länger und komplizierter sein.

Interviewer: Gibt es typische Missverständnisse, auf die Verbraucher:innen immer wieder hereinfallen?

Bontschev: Ja, vor allem das Vertrauen in deutschsprachige Websites. Viele denken: Wenn alles auf Deutsch ist, dann ist der Anbieter auch hier ansässig oder unterliegt unseren Gesetzen. Das stimmt aber nicht. Sprache sagt nichts über die rechtliche Zuständigkeit oder Servicequalität. Auch Sicherungssysteme wie die Einlagensicherung gelten nur im jeweiligen Herkunftsland und nach dortigem Recht.

Interviewer: Was raten Sie Menschen, die grenzüberschreitende Angebote nutzen wollen?

Bontschev: Erstens: Prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA oder BaFin, ob der Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Zweitens: Informieren Sie sich über den Sitzstaat und dessen Aufsichtsbehörde – auch zur Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung. Und drittens: Bleiben Sie wachsam. Nur weil ein Unternehmen EU-reguliert ist, heißt das nicht, dass es verbraucherfreundlich oder zuverlässig arbeitet. Vorsicht ist besonders bei Produkten mit hohen Renditeversprechen oder Kryptoangeboten geboten.

Interviewer: Letzte Frage – wie bewerten Sie die Kampagne der FMA insgesamt?

Bontschev: Ich halte sie für absolut sinnvoll. Der Markt wird internationaler, die Verantwortung der Verbraucher:innen steigt. Aufklärung ist da das wichtigste Mittel. Die FMA geht einen guten Weg, indem sie nicht nur warnt, sondern auch konkret erklärt, worauf man achten sollte. Ich hoffe, dass ähnliche Kampagnen auch in Deutschland Schule machen.

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