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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – GB Projektbau GmbH unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Crailsheim, 14. Juli 2025 – Das Amtsgericht Crailsheim – Insolvenzgericht hat am heutigen Tag im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der GB Projektbau GmbH, Beim Braunstall 6, 97980 Bad Mergentheim, einschneidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen.

Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Georg Karl Breitenstein und anwaltlich betreut von der Rechtsanwaltskanzlei BFP Kessel Fuchs Dr. Höhn & Partner PartG mbB (Würzburg), unterliegt nun bis zur gerichtlichen Entscheidung zur Verfahrensöffnung einem umfangreichen Verfügungsverbot.

Kernpunkte des Beschlusses (Az.: 2 1 IN 60/25):

1. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Erion Metoja, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, ernannt. Ihm wurde die Aufgabe übertragen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und dessen Erhalt zu gewährleisten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).

2. Verfügungsverbot und Kontrolle über Bankguthaben

Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte, insbesondere Bankkonten und Außenstände, sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Die Verwaltung und Einziehung von Guthaben sowie Forderungen obliegt dem Insolvenzverwalter. Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin an die GB Projektbau GmbH zu zahlen – Zahlungen sind ausschließlich an den Verwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

3. Eröffnung von Sonderkonten und Auskunftspflicht der Banken

Der Insolvenzverwalter ist befugt, auf seinen oder auf den Namen der Schuldnerin Insolvenzsonderkonten gemäß den Urteilen des BGH (Az. IX ZR 47/18 und IX ZR 110/17) einzurichten. Die kontoführenden Institute sind zur Auskunftserteilung verpflichtet.

4. Zwangsvollstreckung untersagt

Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin (ausgenommen gegen unbewegliches Vermögen) werden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

5. Prüfung der Insolvenzgründe

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform vorliegt, das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht und ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

6. Zutrittsrechte und Auskunftspflichten

Der Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten und Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen verlangen. Die Schuldnerin ist zur vollständigen Auskunft verpflichtet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Zuständig ist:

Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim

Eine Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Elektronische Einreichung ist zulässig, aber eine einfache E-Mail genügt nicht – es gelten die Anforderungen der eJustice-Plattform Baden-Württemberg.

Fazit

Mit diesem Beschluss beginnt für die GB Projektbau GmbH ein formeller Prozess der insolvenzrechtlichen Prüfung. Die eingesetzte vorläufige Insolvenzverwaltung sichert Vermögenswerte und klärt die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geregelte Abwicklung.

Amtsgericht Crailsheim – Insolvenzgericht
Datum: 14.07.2025

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