Aktenzeichen: 3609 IN 4477/25
Am 2. Juli 2025 um 12:30 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PROMESS Gesellschaft für produktionstechnisches Messen mbH eine weitreichende Entscheidung getroffen: Um die verbleibenden Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die PROMESS GmbH, deren Sitz sich in der Schaffhausener Straße 44 in Berlin befindet und die unter HRB 18114 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg geführt wird, wird derzeit von den Geschäftsführern Gerhard Albrecht und Stefanie Albrecht geleitet.
Mit der Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga betraut. Ab sofort liegt es in seiner Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung getätigt werden dürfen.
Darüber hinaus wurde verfügt, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten. Auch Drittschuldner, also Schuldner der PROMESS GmbH, dürfen ausstehende Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Rechtsanwalt Laboga ist befugt, bestehende Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und über dieses zu verfügen. Er darf außerdem die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die finanzielle Lage der PROMESS GmbH transparent zu klären und die Insolvenzmasse zu sichern.
Mit dieser Maßnahme verfolgt das Gericht das Ziel, den Geschäftsbetrieb soweit möglich zu stabilisieren und die Interessen aller Gläubiger zu wahren, während die Prüfung der endgültigen Verfahrenseröffnung vorbereitet wird.
Gegen diese Entscheidung besteht das Recht, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Amtsgericht Charlottenburg – 2. Juli 2025