Aktenzeichen: 43 IN 284/25
Am 2. Juli 2025 hat das Amtsgericht Bielefeld im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Landwert GmbH einen entscheidenden Beschluss gefasst: Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen vom 24. Juni 2025 wurden aufgehoben.
Die Landwert GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 938, hat ihren Geschäftssitz in der Kammerratsheide 51 in Bielefeld. Früher war die Gesellschaft in Osnabrück ansässig, wo sie ihren Sitz am Geraweg 27 hatte.
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die vorläufige Kontrolle über die Vermögensverfügungen der Gesellschaft nicht länger besteht. Solche Maßnahmen werden im Regelfall angeordnet, um das schuldnerische Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, solange über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens noch nicht entschieden ist. Mit der jetzigen Aufhebung signalisiert das Gericht, dass entweder keine Gefahr mehr für die Masse besteht oder das Verfahren auf eine andere Weise fortgeführt wird – zum Beispiel durch Einstellung mangels Masse oder durch Rücknahme des Antrags.
Für Gläubiger und Beteiligte bleibt die Möglichkeit bestehen, die weiteren Entwicklungen des Verfahrens über die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bielefeld zu verfolgen.
Amtsgericht Bielefeld – 2. Juli 2025