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Die Abien Europe GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 1501 IN 2238/25 

Mit Beschluss vom 1. Juli 2025 um 11:15 Uhr hat das Amtsgericht München im Verfahren 1501 IN 2238/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Abien Europe GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schorner Straße 1a in Baierbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130715, wird von Geschäftsführer Kurt Schraudy vertreten.

Die Abien Europe GmbH, die als europäischer Teil eines internationalen Firmenverbunds agiert, war bislang in innovativen Technologiebereichen tätig — nun jedoch zwingen wirtschaftliche Schwierigkeiten das Unternehmen in ein gerichtliches Sanierungsverfahren.

Um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Marc-André Kuhne aus München zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt ab sofort die Verantwortung dafür, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu prüfen und — wo möglich — eine tragfähige Fortführung zu ermöglichen.

Alle Verfügungen der Abien Europe GmbH über ihr Vermögen, einschließlich der Einziehung von Außenständen, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das bedeutet: Sämtliche finanziellen Bewegungen, Verträge oder geschäftlichen Entscheidungen unterliegen nun einer strengen Kontrolle.

Für Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter ist diese Anordnung ein klares Signal: Es wird alles unternommen, um die noch vorhandenen Werte zu schützen, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und gegebenenfalls eine Sanierung einzuleiten.

Die Gesellschaft kann gegen diesen Beschluss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Wie es für die Abien Europe GmbH weitergeht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Weichen sind gestellt — ob auf eine Sanierung, eine Restrukturierung oder im schlimmsten Fall auf eine geordnete Abwicklung.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht

  1. Juli 2025

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