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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Paul’s Job AI Technologies GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3606 IN 4392/25

Die Paul’s Job AI Technologies GmbH, ein Technologieunternehmen mit Sitz in der Saarbrücker Straße 19, 10405 Berlin, wird seit dem 27. Juni 2025 um 09:00 Uhr vorläufig unter Insolvenzverwaltung gestellt. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft beschlossen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 272054, wird von den Geschäftsführern Dominik Faber und Benjamin Weller vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, die Vermögenswerte zu sichern und die Zahlungsströme zu kontrollieren.

Mit der Anordnung wurden folgende Maßnahmen wirksam:

  • Zwangsvollstreckungen, Arrestvollziehungen oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt.

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Drittschuldner (also Schuldner der Schuldnerin) dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten.

Zusätzlich weist das Gericht darauf hin, dass die Veröffentlichung im elektronischen Informationssystem mindestens für die Dauer der Maßnahme gespeichert bleibt. Kommt es zu einer Eröffnung des Verfahrens, wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Verfahrensaufhebung oder Rechtskraft der Einstellung gelöscht (§ 3 InsOBekV).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind der Schuldner oder Gläubiger, die sich auf das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung (VO (EU) 2015/848) berufen.

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim genannten Gericht entscheidend.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, muss jedoch spätestens innerhalb der Frist beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen. Sie ist von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung klar bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Rechtsbehelfe müssen bei Einreichung als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP) übermittelt werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Weitere Informationen zu den sicheren Übermittlungswegen finden sich in § 130a ZPO und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie unter www.justiz.de.

Mit dieser Anordnung wird die Vermögenssicherung der Paul’s Job AI Technologies GmbH sichergestellt – ob eine Sanierung gelingt oder eine Abwicklung notwendig ist, wird sich im weiteren Verfahren entscheiden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27.06.2025

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